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   BVerwG, 09.04.1990 - 1 B 21.90   

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https://dejure.org/1990,7520
BVerwG, 09.04.1990 - 1 B 21.90 (https://dejure.org/1990,7520)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1990 - 1 B 21.90 (https://dejure.org/1990,7520)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1990 - 1 B 21.90 (https://dejure.org/1990,7520)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg (VwS) - Ermäßigung des Pflichtbeitrages gemäß § 12 Abs.1 S. 3 der VwS Baden-Württemberg

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.04.1989 - 1 BvR 685/88

    Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1990 - 1 B 21.90
    Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschluß vom 4. April 1989 - 1 BvR 685/88 -) ausgesprochen, daß der hier einschlägige § 12 Abs. 1 VwS verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89

    Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1990 - 1 B 21.90
    Denn klärungsbedürftig ist nicht die Bedeutung dieser bundesrechtlichen Normen, sondern allenfalls die Frage, wie die betreffende landesrechtliche Bestimmung auszulegen ist, ohne daß die Auslegung gegen diese Bundesnormen verstößt (Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Nr. 49 und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 -).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1990 - 1 B 21.90
    Denn klärungsbedürftig ist nicht die Bedeutung dieser bundesrechtlichen Normen, sondern allenfalls die Frage, wie die betreffende landesrechtliche Bestimmung auszulegen ist, ohne daß die Auslegung gegen diese Bundesnormen verstößt (Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Nr. 49 und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 -).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 174.92

    Auskunftssperre; Auskunftsverbot; Übermittlungssperre; Recht auf informationelle

    Insoweit geht es wiederum nicht um Bundes-, sondern um Landesrecht (Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49, vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277, vom 9. April 1990 - BVerwG 1 B 21.90 - und vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 1 B 58.91 - a.a.O.).
  • BVerwG, 02.10.1991 - 1 B 58.91

    Persönlichkeitsrecht - Informationelle Selbstbestimmung - Weitergabe von

    Eine Rechtsfrage des Landesrechts wird auch nicht dadurch zu einer grundsätzlichen Frage des revisiblen Rechts, daß geltend gemacht wird, das Berufungsgericht habe die Frage unter Verletzung von Bundesrecht beantwortet (Beschluß vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49; Beschluß vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277; Beschluß vom 9. April 1990 - BVerwG 1 B 21.90 -).
  • BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 111.90

    Auslegung des Begriffes der "Arbeit" im Rahmen der Sonntagsgesetze und

    Die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vermag sie indessen nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzeigt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürfsig ist (Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49, vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 - und vom 9. April 1990 - BVerwG 1 B 21.90 -).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 1 B 7.92

    Auslegung des § 8 Abs. 1 des saarländischen Gesetzes über die Sonntage und

    Die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vermag sie indessen nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzeigt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht selbst, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49, vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277 und vom 9. April 1990 - BVerwG 1 B 21.90 -).
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